Sturz bei Verfolgungsjagd von Dieben - Unfallversicherung zahlt nicht immer

Von Dörte Rösler
9. August 2013

Er wollte nur seine Brieftasche wiederbekommen - das Gericht wies deshalb die Klage eines Mannes ab, der in Barcelona bei der Verfolgung von Dieben gestürzt war und nun Geld von seiner Unfallversicherung forderte.

Wer sich nach einem Diebstahl auf die Fersen der Täter macht, ist auch im Ausland durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das gilt aber nur, wenn die Verfolgungsjagd dem Zweck dient, die Ganoven dingfest zu machen.

Im konkreten Fall hatten Versicherung und Richter einen anderen Eindruck. Denn im polizeilichen Vernehmungsprotokoll hatte der Mann lediglich erklärt, dass er seine Brieftasche retten wollte. Die Festnahme der Täter sei ihm egal gewesen.