Bei Überfällen auf dem Arbeitsweg greift die Versicherung nicht immer

Von Dörte Rösler
26. Juni 2013

Der Arbeitsweg ist versichert? Im Allgemeinen stimmt das, es gibt jedoch Umstände, in denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt. In einem Urteil hat das Bundessozialgericht jetzt klargestellt, wie weit die Verantwortung des Einzelnen reicht.

Der konkrete Fall: Eine Schulangestellte hatte einen Mann kennengelernt, der wegen Sexualstraftaten verurteilt wurde. Die Frau brach den Kontakt ab und lehnte auch nach seiner Entlassung im Jahr 2008 eine weitere Beziehung ab. Im Frühjahr 2009 lauerte der Mann ihr auf dem Weg zur Arbeit auf und vergewaltigte sie.

In aller Regel sind Überfälle einem Unfall gleichgesetzt. Die zuständige Berufsgenossenschaft verweigerte jedoch die Zahlung. Sie argumentierte, dass die Frau nicht zufällig zum Opfer wurde. Vielmehr handele es sich um eine persönlich motivierte Beziehungstat, die unabhängig vom Arbeitsweg sei.

Die Richter folgten dieser Meinung, ähnlich wie bei der Klage eines Mannes, der auf dem Weg vom Restaurant ins Home Office überfallen worden war. Auch hier sah das Gericht keinen Arbeitsunfall, da der Restaurantbesuch vorwiegend persönliche Gründe hatte.