Sturz einer Lehrerin von der Bierbank als Dienstunfall gewertet

Von Max Staender
17. Februar 2014

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt entschieden, dass für eine Lehrerin der Sturz von einer Bierbank im Rahmen einer Klassenfahrt ein Dienstunfall darstellt.

In dem verhandelten Fall besuchte die Pädagogin mit mehreren Schülern ein Bierzelt in München, wo gegen 22 Uhr eine Bierbank umkippte, auf denen die Lehrerin und zwei Schülerinnen standen. Bei dem Sturz zog sich die Lehrkraft eine Rückenverletzung zu, musste ins Krankenhaus und war anschließend mehrere Wochen dienstunfähig.

Das Regierungspräsidium Stuttgart als Schulbehörde ordnete den Besuch eines Bierzelts dem privaten Lebensbereich zu und lehnte den Antrag der Lehrerin auf Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfall kurzerhand ab. Gegen diese Entscheidung klagte die Frau mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass sich der Unfall "in Ausübung des Dienstes" ereignete, da der Besuch der Bierzelts schließlich offizieller Programmpunkt der Klassenfahrt gewesen sei.