Tasche des Kunden an der Kasse tabu
Niemand muss an der Supermarktkasse der Kassiererin die Einkaufstasche öffnen, schreibt das Apothekenmagazin Senioren Ratgeber.
Als Ausnahme gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wenn ein "konkreter Diebstahlverdacht" vorliegt. Aber auch dann darf die Kontrolle nur diskret und nicht vor den Augen anderer Kunden geschehen.
Das Amtsgericht Regensburg hat ein Kaufhaus sogar zu einem Schmerzensgeld von 50 Euro verurteilt, weil ein Detektiv des Hauses einen Kunden irrtümlich für einen Dieb gehalten und dessen Taschen durchsucht hatte.