Tattoo misslungen - Schmerzensgeld und Schadensersatz für fehlerhafte Tätowierung

Von Ingo Krüger
30. April 2014

Ob chinesisches Schriftzeichen, Blumen oder Drachen, bei einem misslungenen Tattoo haben Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: I-12 U 151/13). Tätowierer haben keinen Anspruch darauf, ihre verpfuschte Arbeit noch einmal nachzubessern.

Kundin lehnte Nachbesserung wegen Vertrauensverlust ab

Im vorliegenden Fall wollte sich eine Frau eine farbige Blüte mit Ranken auf das rechte Schulterblatt tätowieren lassen. Dabei kam es zu einem folgenschweren Fehler. Der Tätowierer brachte die Farbe in zu tiefe Hautschichten ein, so dass das Tattoo nicht mehr mit dem Entwurf übereinstimmte. Dabei entstanden Verkantungen, unregelmäßig dick ausgeführte Linien und unerwünschte Farbverläufe.

Der Tätowierer bot der Kundin an, für die Laserbehandlung zur Korrektur aufzukommen, um danach neu zu tätowieren. Dies lehnte sie ab, da sie kein Vertrauen mehr in die Fähigkeiten des Tätowierers hatte. Sie verklagte ihn stattdessen auf Zahlung von Schadensersatz sowie eines Schmerzensgeldes.

Nachbesserung durch Tätowierer für Kunden unzumutbar

Das Gericht gab der Frau recht. Die misslungene Tätowierung erfülle den Tatbestand der Körperverletzung. Sie erhielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro zugesprochen. Außerdem muss der Tätowierer für die Kosten der Beseitigung des Tattoos aufkommen. Eine Nachbesserung seitens des Auftragnehmers sei schlicht unzumutbar, urteilte das OLG.

Spätfolgen wie Pigmentveränderungen oder Narben auf der Haut sind nach Meinung des medizinischen Sachverständigen nicht ausgeschlossen. Auch dafür wird der Tätowierer finanzielle Entschädigung leisten müssen.