Techniker Krankenkasse gewährt ab 2007 Akupunktur als Kassenleistung
Ab dem 1. Januar 2007 können Mitglieder der Techniker Krankenkasse (TKK) mit chronischen Rückenschmerzen Akupunktur als zuzahlungsfreie Kassenleistung in Anspruch nehmen.
Diese Entscheidung basierte auf jahrelang durchgeführten Studien, aus denen hervorging, dass diese Behandlungsmethode zuverlässig und dauerhaft wirkt. Die TKK sieht diese Maßnahme zum neuen Jahr als ein Teilerfolg. Man hoffe, dass der Akupunktur-Behandlungskatalog in Zukunft erweitert wird.