Telefonieren beim Fahrradfahren kostet 25 Euro
Wenn beim Fahrradfahren das Handy klingelt, heißt es: absteigen, erklärt der Rechtsexperte Wolfgang Büser im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Beobachtet ein Ordnungshüter einen ohne Freisprecheinrichtung telefonierenden Fahrradfahrer, kann er 25 Euro kassieren.
Die Benutzung eines Walkmans dagegen ist erlaubt. Er muss aber so leise gestellt sein, dass die akustische Wahrnehmung nicht beeinträchtigt ist.