Testament kann Streit um das Erbe verhindern

Von Ingo Krüger
29. Mai 2013

Will man Streitigkeiten um das Erbe vermeiden, sollte man unbedingt einige Dinge schon zu Lebzeiten regeln. So sollte ein Testament vorliegen, in dem der letzte Wille geregelt ist. Dazu ist kein Notar erforderlich. Es muss handschriftlich verfasst und mit Vor- und Zunamen sowie Datum und Unterschrift gekennzeichnet sein. Bei Eheleuten müssen beide unterschreiben.

Im Notfall sollte man sich jedoch an einen Notar wenden, der das Schriftstück auch aufbewahrt. Wichtig ist, dass das Testament auch als solches bezeichnet wird. So sind Verwechslungen ausgeschlossen.

Kinder und Enkel, Ehepartner und Eltern des Verstorbenen sind per Gesetz pflichtteilsberechtigt. Sie können daher nie vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden. Allerdings kann sich der Nachlass auf den Pflichtteil beschränken. Ohne Testament erhalten lediglich direkte Verwandte, Adoptivkinder und Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner, nicht jedoch angeheiratete Familienmitglieder und auch keine Stiefkinder oder -eltern, ihren Anteil.

Doch nicht nur Besitztümer, sondern auch Schulden können vererbt werden. Diese können auf Antrag jedoch auf die Erbmasse eingegrenzt werden. Einem Hinterbliebenen ist es zudem möglich, das Erbe auszuschlagen. Dies muss er binnen sechs Wochen vor Gericht erklären. Beim Nachlassgericht gibt es ebenfalls einen Erbschein, der notwendig ist, wenn etwa eine Immobilie umgeschrieben werden soll.

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt ab vom Wert des steuerpflichtigen Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Der Steuer-Freibetrag beläuft sich auf bis zu 500.000 Euro. Ehepartner und Kinder bis 27 Jahre verfügen über einen besonderen Versorgungsfreibetrag.