Teure Lupen sind überflüssig: Hautärzte müssen Hautkrebs mit bloßem Auge erkennen können
Hautärzte bieten ihren Patienten bei der Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs gerne eine Untersuchung mit dem sogenannten Dermatoskop an, einer Lupe mit spezieller Beleuchtung, die das Auffinden auffälliger Hautstellen leichter macht. Diese Leistung wird dann als Selbstzahlerleistung (IGeL - Individuelle Gesundheitsleistung) in Rechnung gestellt, da sie nicht um Leistungsumfang der von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Früherkennungsuntersuchungen gehört.
Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen weist jedoch darauf hin, dass die Untersuchung mit dem Dermatoskop in der Regel überflüssig ist. Ein guter Hautarzt muss auffällige Hautstellen bei der Früherkennungsuntersuchung auch mit bloßem Auge erkennen können. Ansonsten muss der Griff zu einer regulären Lupe reichen. Erst wenn sich ein konkreter Verdacht auf Hautkrebs ergibt, sollte eine Untersuchung mit dem Dermatoskop erfolgen, die dann jedoch auch von den Krankenkassen bezahlt wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten allen Menschen ab 35 Jahren eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung für die Früherkennung von Hautkrebs an, die alle zwei Jahre durchgeführt werden kann.