Tierhalter im Krankenhaus entscheidet über Wohl seines Tieres

Von Max Staender
27. Februar 2013

Sobald ein Tierhalter ins Krankenhaus muss, beschließt im Notfall das Veterinäramt, was mit dem Tier des Besitzers geschieht. Allerdings darf das Tier nicht einfach verkauft werden, wenn es zur Verwahrung im Tierheim landet.

Im speziellen Fall ging es um den Hund eines psychisch kranken Mannes, der knapp zwei Monate stationär in eine Klinik aufgenommen wurde. Neben dem Hund fanden die Beamten in seiner Wohnung auch eine Katze, die anschließend in die Tiersammelstelle gefahren wurden.

Das zuständige Veterinäramt gab den fünf Jahre alten Spitz-Corgi-Mix bereits nach vier Tagen zur Vermittlung frei, obwohl der Betreuer des Antragstellers angeboten hatte, das Tier übergangsweise einer vertrauensvollen Hundehalterin zu geben. Letztendlich kam der Hund probeweise zu einer Familie, die ihn schließlich auch kaufte.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verhalten der Behörde daraufhin beanstandet, da ein Verkauf des Tieres mit dem Betroffenen oder seinem Vertreter vorher abgesprochen werden muss, damit man wenigstens die Chance auf ein gerichtliches Eilverfahren habe. Inzwischen wurde der Hund wieder dem Betreuer des Hundebesitzers zurückgegeben.