Tipps und Tricks um Zigarettenrauch aus der Wohnung zu bekommen

Von Ingo Krüger
7. August 2013

In der eigenen Wohnung zu rauchen, kann dann ein Kündigungsgrund sein, wenn sich andere Mieter durch den Gestank und blauen Dunst belästigt fühlen (Az.: 24 C 1355/13). Doch es gibt einige Möglichkeiten, um genau dies zu vermeiden.

Wer nicht mit dem Rauchen aufhören möchte, sollte daher mehrmals am Tag die Fenster öffenen und Zugluft herstellen. Die Fenster nur zu kippen, selbst wenn es den ganzen Tag praktiziert wird, reicht nicht aus.

Auch das Waschen der Vorhänge kann helfen, den Geruch von kaltem Rauch zu reduzieren. Allerdings setzt dieser sich überall ab, also auch in Wandritzen und auf Tapeten. Er ist daher nicht so einfach zu beseitigen. Anti-Nikotin-Farbe schließt Rückstände des Qualms ein. Doch kann durch die Versiegelung der Oberfläche leicht Schimmel entstehen. Nicht jeder Vermieter erlaubt daher diese Farbe.

Es lässt sich kaum vermeiden, dass der Rauch nicht durch die Haustürritze entweicht. Dies lässt sich höchstens durch eine hermetisch abgeriegelte Brandschutztür verhindern. Ein Einbau ist bei einer Mietwohnung jedoch kaum möglich.

Eine automatische Lüftungsanlage kann von großem Nutzen sein, da sie die verbrauchte Luft gegen frische austauscht. Allerdings ist selbst die bei Kettenrauchern weitgehend machtlos.