Trägt der Hintermann bei einer Karambolage vor Gericht immer die Hauptschuld?

Von Max Staender
3. April 2014

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist bei einer Karambolage vieler Fahrzeuge nicht unbedingt der Hintermann alleine Schuld.

Aufklärung des Unfallhergangs ist entscheidend

Sofern sich der Ablauf des Unfalls nicht eindeutig klären lässt, kann der entstandene Schaden auch hälftig geteilt werden. Somit hat ein Zivilsenat des OLG erstmals die allgemeine Aussage in Frage gestellt, ob der Hintermann aufgrund eines zu geringen Sicherheitsabstandes tatsächlich immer der Hauptschuldige ist.

Kläger erhält Teil der Schadenssumme

Im verhandelten Fall drehte es sich um eine Karambolage mit vier Fahrzeugen im Mai 2011 nahe Gronau. Der Fahrer des vorletzten Autos klagte gegen eine Frau, die ihm wiederum ins Heck gefahren ist und damit einen Schaden von rund 5.300 Euro verursacht hat.

Die vorsitzenden Richter sprachen ihm jedoch nur die Hälfte der Summe zu, da man sich in diesem Fall "nicht auf einen Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden der auffahrenden Beklagten berufen" könne. Zudem wäre es durchaus möglich, dass der gewöhnliche Anhalteweg auf einmal derart verkürzt worden sei, da das Fahrzeug des Klägers "ruckartig" zum Stehen kam.