Transsexuelle fordert Anerkennung als Behinderte - Gericht lehnt ab

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. August 2010

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Transsexualität eine "Störung der Geschlechtsidentität". Man gehört beispielsweise dem weiblichen Geschlecht zu, möchte aber ein Mann sein. In Karlsruhe bekam eine Frau, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hatte, einen Behindertenzuspruch von 50 Prozent, da sie unter starker Migräne und Depression leidet.

Doch sie wollte eine Anerkennung von 60 Prozent, weil sie sich ja nun nicht mehr fortpflanzen könne. Ihre Forderung wurde abgelehnt; laut Landessozialgericht Stuttgart sei Transsexualität alleine keine Behinderung, die anerkannt werde. Für die Frau hätte es im Endeffekt keinen Unterschied gemacht, denn die Vergünstigungen und auch steuerlichen Vorteile seien bei 50 und 60 Prozent dieselben.