Zwangssterilisierung in Schweden offiziell verboten

Von Max Staender
11. Januar 2013

Seit Mitte dieser Woche dürfen in Schweden bei Menschen keine Zwangssterilisierung durchgeführt werden, die sich zuvor einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hatten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts von Stockholm hat die jahrzehntelange Praxis als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die schwedische Verfassung gewertet.

Zum einen hat die Zwangsterilisierung gegen das Recht auf persönliche Unversehrtheit verstoßen und zum anderen sei sie gegenüber Transsexuellen diskriminierend. Die Entscheidung des Gerichts wurde vom schwedischen Verband für die Rechte der Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen begrüßt, da es ein erster Schritt für eine Entschädigung zwangsssterilisierter Transsexueller sei.