Trinkgeld darf keine Zwangsabgabe sein - strengere Regeln für Pauschalreisen gefordert

Von Dörte Rösler
24. Oktober 2013

Ob Kellner oder Taxifahrer, Zimmermädchen oder Stadtführer - guter Service verdient gute Entlohnung. Wer ein Restaurant besucht oder sich die Sehenswürdigkeiten des Landes zeigen lässt, ist deshalb gern bereit ein Trinkgeld zu geben. Es sollte nur freiwillig sein.

Ausgerechnet Veranstalter von Pauschalreisen drängen ihre Kunden jedoch zunehmend zu Zwangsabgaben. Häufig wird das Trinkgeld sogar in den Reiseunterlagen eingefordert. Zusätzlich zum angeblichen Festpreis. Kreuzfahrt-Anbieter präsentieren etwa Tabellen mit länderspezifischen Service-Entgelten, andere Veranstalter weisen ihre Kunden darauf hin, dass im Ausland zwischen sieben und 15 Euro täglich als Trinkgeld fällig werden - gern auch als Pauschale an die örtliche Reiseleitung, die das Geld dann an die Mitarbeiter verteilt.

Die Urlauber fühlen sich entsprechend geneppt. Verbraucherschützer fordern deshalb, dass die EU diese Praxis in den neuen Pauschalreiserichtlinien unterbindet. Nur so ließe sich verhindern, dass Veranstalter ihre Reisen durch niedrige Personalkosten künstlich billig machen, um die Urlauber dafür später versteckt zur Kasse zu bitten.

Den Kunden empfehlen sie, die Vertragsdetails bereits bei der Buchung genau zu prüfen. Sonst entpuppt sich der vermeintlich günstige Festpreis nachträglich als Kostenfalle. Oder der Reisende riskiert, vom Servicepersonal wie Luft behandelt zu werden.