Trinkgeld bei Kreuzfahrten wird gleich mit abgebucht

Von Katja Grüner
5. August 2013

Ein Münchner Gericht untersagte kürzlich einem Kreuzfahrtunternehmen die Werbung wegen irreführender Preise. Die Branche lockt oft mit Schnäppchenpreisen, aber im Kleingedruckten der Veranstalter sieht es anders aus. Ebenso mit den Preisen an Bord, wo der Urlauber für Cocktails an der Bar oder andere Getränke tief in die Tasche greifen muss. Ebenso buchte die besagte Reederei einfach jeden Tag über die Kreditkarte ein Trinkgeld mit ab.

Dies wurde vom Gericht nun untersagt, denn die Reederei dürfe nicht mit Preisen werben, in denen das Serviceentgelt noch gar nicht enthalten ist. Die Reederei jedoch wehrt sich dagegen, denn dies sei eine absolut gängige Vorgehensweise in der Branche und das Trinkgeld sei extra auf Kundenwunsch eingeführt worden. Das Ganze hat jedoch nichts mehr mit einem freiwilligen Trinkgeld zu tun, so das Gericht. Serviceentgelt sei immer individuell durch den Gast zu entrichten, die Höhe könne dieser selber festlegen.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, der Reederei wurde jedoch ein Bußgeld von 250.000 Euro angedroht, falls diese Praxis weiter verfolgt wird und der Gast mit den Reisepreisen in die Irre geführt werde.