Trotz BGH-Urteil zahlen die Lebensversicherer zu wenig Geld an Kunden zurück

Von Dörte Rösler
13. August 2013

Im letzten Jahr hat der Bundesgerichtshof die Lebensversicherer dazu verdonnert, ihren Kunden Rückzahlungen für vorzeitig gekündigte Kapitallebensversicherungen zu leisten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale kommen die Unternehmen ihrer Pflicht aber nur zögerlich nach.

Besonders ärgerlich: die Versicherer bauen auf die Naivität ihrer Kunden. Nur wer gut informiert ist und aktiv seine Ansprüche einfordert, bekommt Geld. In den meisten Fällen sind aber auch dann die Abrechnungen mangelhaft. Bei einer Auswertung von mehreren Tausend Fällen haben die Verbraucherschützer etwa festgestellt, das häufig keine Zinsen ausbezahlt werden. Diese stehen den Kunden aber zu.

Etliche Kunden wurden außerdem so lange abgewimmelt, bis ihre Ansprüche verjährt waren. Letztlich erhielt nur jeder vierte Antragsteller Geld zurück. Bei einer durchschnittlichen Summe von 733 Euro lohnt jedoch das Engagement.