Gleichstellung von Frauen und Männern auch bei Versicherungen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. März 2011

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat jetzt endgültig entschieden, dass auch bei Versicherungen eine Gleichstellung der Frauen und Männer erfolgen muss und unterschiedliche Tarife ungültig sind, weil sie die Frauen diskriminieren.

Auch im EU-Recht gilt die Gleichbehandlung, aber viele Versicherer hatten unterschiedliche Tarife im Angebot. So müssen jetzt bis spätestens 21. Dezember 2012 alle Versicherer einen Einheitstarif anbieten, denn in der Vergangenheit wurden beispielsweise bei Lebensversicherungen von den Frauen höhere Beiträge verlangt, weil die allgemeine Lebenserwartung laut Statistik bei diesen höher ist. Der Fall wurde von einem belgischen Gericht zur Prüfung bei dem höchsten EU-Gericht vorgelegt und jetzt ist also das Urteil gefällt.