Trotz Patientenverfügung kann eine Organspende möglich sein
Wenn ein Patient für sich selbst festlegt, dass er im Fall der Fälle auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet, muss diese Festlegung einer eventuellen Organspende nicht im Weg stehen, und das obwohl für eine Organspende notwendig ist, dass der Spender weiter atmet und der Kreislauf weiter funktioniert.
Doch inzwischen haben Juristen, Mediziner und Ethiker über dieses Problem diskutiert. Sie sind zum Ergebnis gekommen, dass bei einem Hirntod der Wille des Patienten zur Bereitschaft der Organspende und der Wunsch ohne lebenserhaltende Maßnahmen sterben zu dürfen, vereint werden kann. Einen Unterschied macht es allerdings, wenn der Hirntod erst wenige Tage später eintreten wird.
Dabei verlängern die lebenserhaltenden Maßnahmen das Sterben des Betroffenen. Deshalb kann aus der Organspendeerklärung nicht der Schluss gezogen werden, dass lebenserhaltende Maßnahmen bis zum Eintritt des Hirntods gewollt werden. Die Reanimation zum Zweck der Organspende sei allerdings unzulässig, meinten die Experten, auch wenn der Patient seine Organspendebereitschaft schriftlich festgehalten hat. Für diese Fälle soll es nun Ergänzungen in den Mustern für Patientenverfügungen und in den Ausweisen für Organspende geben.