Trotz Reiserücktrittsversicherung bei schwerer Krankheit rechtzeitig stornieren
Wer für einen geplanten Urlaub eine Reiserücktritts-Versicherung abschließt, kann aber trotzdem noch zur Kasse gebeten werden, wenn die Absage zu spät erfolgt und dadurch erhöhte Kosten für die Stornierung verursacht werden.
Der vorliegende Fall war folgendermaßen, einem Mann musste vier Monate vor einer gebuchten Reise Zehen amputiert werden, und durch Komplikationen musste eine weitere Operation erfolgen. Aber der Betroffene hatte die Reise erst eine Woche vor dem geplanten Reiseantritt diese abgesagt.
Daraufhin übernahm die Versicherung nur 200 Euro von den 1150 Euro Kosten für die Stornierung, die aber nur bei Absage spätestens 30 Tage zuvor übernommen wären. Das Gericht in Coburg gab der Versicherung Recht, weil der Versicherte die Reise sofort stornieren muss, damit die Kosten möglichst niedrig gehalten werden, denn durch die Komplikationen war ein Reiseantritt nicht wahrscheinlich.