Türsteher darf nicht aufgrund von Hautfarbe entscheiden

Von Marion Selzer
15. Dezember 2011

Ein 18-jähriger Deutscher mit togolesischen Wurzeln, wurde wegen seiner Hautfarbe von einem Türsteher der Zutritt zu einer Discothek in Reutlingen verweigert. Daraufhin klagte der Gast auf 5000 Schmerzensgeld. Zunächst wurde seine Klage vom Landgericht Tübingen abgewiesen.

Zwar untersagten die Richter vom Landgericht der Betreiberin der Diskothek den Kläger weiterhin abzuweisen, die Zahlung eines Schmerzensgeldes in dieser Höhe hielten sie jedoch für unangemessen. Darauf hin legte der junge Deutsche Berufung ein und bekam vom Oberlandesgericht Stuttgart 900 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Durch dieses Urteil hofft man eine Signalwirkung zu setzen, damit es in Zukunft nicht zu weiteren Diskriminierungen beim Zutritt von Diskotheken kommt.