Was wenn der Einkaufswagen zum Unfallverursacher wird?

Von Marion Selzer
14. März 2012

Wenn der Einkaufswagen auf dem Parkplatz unbemerkt davon rollt und umstehende Autos beschädigt, dann muss derjenige, der den Einkaufswagen außer Acht gelassen hat, auch die Kosten dafür tragen. Doch was, wenn er sich einfach aus dem Staub macht. Handelt es sich dabei um Fahrerflucht?

Die Richter vom Landesgericht Düsseldorf sehen diesen Straftatbestand dann nicht erfüllt, weil ein Einkaufswagen eben kein nach Straßenordnung rechtmäßiges Fahrzeug sei.

Mit diesem Entscheid heben sie das Urteil erster Instanz auf, bei dem ein Mann, dessen wegrollender Einkaufwagen einen Schaden von 1500 Euro verursacht hatte und anschließend einfach weggefahren ist, wegen Fahrerflucht verklagt wurde.