Über 14.000 Euro Handyrechnung trotz vollkommener Kostenkontrolle

Von Thorsten Poppe
27. Juli 2011

Da staunte ein Berliner nicht schlecht als er eine Mobilfunkrechnung über sage und schreibe 14.727,65 Euro bekam. Die Sache ging vor Gericht, weil er als Kunde den Betrag nicht zahlte und sein Vertragspartner ihn auf die genannte Summe verklagte. Jetzt entschied das Gericht, er müsse lediglich 10 Euro nachzahlen, da sein Anbieter ihm volle Kostenkontrolle vertraglich zugesichert habe.

Denn der Tarif versprach, dass der Kunde sein Guthaben einfach abtelefonieren kann und damit die Kosten im Griff behalten könne. Der Anbieter stockte aber jedes Mal nachdem das Guthaben in Höhe von 10 Euro verbraucht war, immer wieder automatisch das Guthaben des Kunden um diesen Betrag auf. Ohne, dass dieser das bemerken konnte.

Dieses unbegrenzte Aufladen sei aber vertraglich nicht vereinbart gewesen, so das Gericht. Deshalb müsse der Kunde jetzt lediglich 10 Euro für das einmalige Aufladen seiner Karte nachträglich bezahlen.