Über Verspätungen bei der Bahn müssen die Fahrgäste auf allen Bahnhöfen informiert werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. März 2013

Aufgrund eines Urteils des Kölner Verwaltungsgericht ist die Bahn verpflichtet ihre Fahrgäste auf allen Bahnhöfen, also auch auf den kleinsten Bahnstationen, über eventuelle Verspätungen und Zugausfälle zu informieren.

Das bedeutet, dass die Bahn viele Stationen entweder mit Lautsprecheranlagen oder elektronischen Informationstafeln nachrüsten müssen. So reichen irgendwelche Plakate oder auf Fahrplänen angegebene Rufnummern, wo sich der Kunde informieren könnte, zukünftig nicht mehr aus.

Im Prinzip will die Bahn auch das Urteil akzeptieren, doch bei ganz kleinen Haltepunkten, wo tagsüber weniger als 100 Fahrgäste sind, will die Bahn auf die Nachrüstung verzichten und will dies bei der nächsten gerichtlichen Instanz durchsetzen. In Nordrhein-Westfalen gibt es laut Aussage der Bahn aber solche kleinen Stationen nicht. Geklagt hatte das Eisenbahnbundesamt als staatliche Aufsichtsbehörde.