Deutsche Bahn AG muss auch für Unfälle auf dem Bahnhofgelände haften

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Januar 2012

Der X. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat jetzt entschieden, dass bei einem Unfall auch auf dem Bahnhofsgelände die Deutsche Bahn AG für Schadensersatz-Forderungen herangezogen werden kann. Bei dem vorliegenden Fall hatte sich eine Kundin bei einem Sturz auf dem vereisten Bahnsteig verletzt und mehrere tausend Euro als Schmerzensgeld und für die Behandlungskosten von der Deutschen Bahn gefordert. Die Frau wollte vom Bahnhof Solingen mit dem ICE nach Dresden fahren und stürzte auf dem Bahnsteig des Haltepunktes Solingen-Ohligs.

Im Urteil des BGH hieß es, dass die Deutsche Bahn AG als Verkehrsunternehmen nicht nur für die Verkehrssicherheit in den Zügen, sondern auch für die entsprechenden Wege dorthin verantwortlich ist, so dass die Kunden jederzeit sicher den Zug erreichen und auch verlassen können.

Im Vorfeld wollte die Bahn die Haftung auf die Betreibergesellschaft für den Bahnhof, beziehungsweise auf die zuständige Reinigungsfirma, abschieben, doch auch das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hatte dies abgelehnt. So kam dann der Fall nach Karlsruhe.

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