Überarbeitung des afghanischen Strafgesetzbuches könnte die Wiederaufnahme der Steinigung bedeuten

Von Melanie Ruch
26. November 2013

Mit dem Sturz des Taliban-Regimes im Jahr 2001 wurde die öffentliche Steinigung für Ehebrecher in Afghanistan endlich abgeschafft. Die Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" befürchtet angesichts der geplanten Überarbeitung des afghanischen Strafgesetzbuches nun jedoch die Wiederaufnahme der Steinigung als Strafe.

Den Informationen der Organisation zufolge, soll eine Arbeitsgruppe des Justizministeriums angeblich einen Entwurf für die Gesetzesänderung vorgelegt haben, der vorsieht moralische Verbrechen in Zukunft wieder mit dem Zufügen von physischem Schmerz zu bestrafen. Demnach sollen beispielsweise Ehebrecher zu Tode gesteinigt und sexuelle Affären in unverheirateten Partnerschaften mit Peitschenhieben bestraft werden.

Das Justizministerium in Afghanistan hat sich zu den Vorwürfen bereits geäußert und versichert, dass die Änderungen des Strafgesetzbuchs keine internationalen Vereinbarungen verletzen werden, denen Afghanistan nach dem Sturz des Taliban-Regimes zugesagt hatte.