Umsatzsteuer für Strom aus dem Blockheizkraftwerk
Mit Hilfe eines Blockheizkraftwerkes können Hausbesitzer den damit erzeugten Strom ins Netz einspeisen und werden somit finanziell entlastet. Für den Eigenbedarf müssen die privaten Stromerzeuger allerdings unter bestimmten Umständen Umsatzsteuer abführen, wie jetzt der Bundesfinanzhof entschied.
Allerdings wird diese Steuer auf Basis des fiktiven Einkaufspreises und nicht auf Grundlage der recht hohen Selbstkosten berechnet. Somit müssen die Betroffenen auch für ihren selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer zahlen, sofern sie die Anschaffungskosten des Mini-Kraftwerks im Keller steuerlich geltend gemacht haben.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Entscheidung-ueber-Umsatzsteuer-article10207261.html Abgerufen am 28. Februar 2013