Umzug wird von Jobcenter gezahlt

Von Max Staender
8. März 2013

Als Bezieher von Hartz-IV-Leistungen kann man in bestimmten Fällen höhere Unterkunftskosten vom Jobcenter verlangen.

Im verhandelten Fall bewohnte eine 59-jährige Frau mit ihrem Sohn eine Wohnung im vierten Stock, wo kein Aufzug vorhanden war. Während der Sohn die eine Hälfte der Miete zahlte, übernahm das Jobcenter die andere Hälfte. Im Sommer vergangenen Jahres forderte sie beim Jobcenter die Zustimmung für einen Umzug in eine teurere Wohnung, da sie beim Treppensteigen erhebliche Schmerzen hatte.

Während das Jobcenter dem Umzug nicht zustimmte, wurde es kurzerhand vom Sozialgericht dazu verpflichtet, die Kosten für die teurere Wohnung zumindest anteilig zu übernehmen. Die Richter betonten bei dem Urteil, dass selbst ein Nichthilfebedürftiger umziehen würde, falls er beim täglichen Treppensteigen immer Schmerzen hat.