Unbewiesene Tatsachenbehauptungen gegen Kollegen können zur Kündigung führen
Auch wenn man einen Arbeitskollegen nicht leiden kann und ihm gerne eins auswischen will, sollte man mit unbegründeten und vor allem falschen Tatsachenbehauptungen über dessen angebliches negatives Verhalten am Arbeitsplatz vorsichtig sein. Falsche Tatsachenbehauptungen können nämlich nicht nur strafrechtlich verfolgt, sondern auch mit einer Kündigung bestraft werden, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun in einem Fall entschied.
Eine Sekretärin einer Stadtkämmerei hatte gegen ihre ordentliche Kündigung geklagt, die sie vom Landkreis erhalten hatte, nachdem sie Kollegen und Vorgesetzte beschuldigt hatte sexuelle Handlungen und Alkoholexzesse während der Arbeitszeit gehabt zu haben. Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage der Sekretärin jedoch ab, da sie ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und damit ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hatte.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Vorsicht-mit-unbewiesenen-Behauptungen-article12253591.html Abgerufen am 14. Februar 2014