Unerlaubte Fragen im Bewerbungsgespräch

Von Ingo Krüger
14. Dezember 2011

In einem Bewerbungsgespräch möchte der Arbeitgeber möglichst viel über den Kandidaten für eine ausgeschriebene Stelle in Erfahrung bringen. Doch nicht jede Frage ist erlaubt.

Verletzen die Fragen die Intim- und Privatsphäre eines Bewerbers, so dürfen Arbeitssuchende die Antwort verweigern oder sich mit einer Notlüge weiterhelfen. Wichtig ist es vor allem, in einer solchen Situation höflich und gelassen zu bleiben. Von Vorteil kann es daher sein, wenn man sich schon im Vorhinein mit unerlaubten Fragen auseinandergesetzt hat.

So sind Erkundigungen über eine Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, Lebensplanung und Schwangerschaft nicht gestattet.

In den meisten Fällen sind auch Nachfragen zur Religionszugehörigkeit, den Gesundheitszustand, den bisherigen Verdienst, die eigene finanzielle Lage und Vorstrafen nicht zugelassen. Auch darf der Arbeitgeber kein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Hier gibt es allerdings bestimmte Ausnahmen. Sollte die angestrebte Arbeitsposition in direktem Zusammenhang damit stehen, so sind Nachfragen legitim.

Ist beispielsweise die Bewerbung bei einer Kirche oder einer kirchennahen Organisation erfolgt, so ist die Frage nach der Konfession zulässig. Vorstrafen oder finanzielle Verhältnisse spielen bei einem Job, der ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt, wie Kassierer oder Wachmann, eine wichtige Rolle und sind daher erlaubt.

Wer plant, in der Gastronomie tätig zu werden, muss offenlegen, ob er eine ansteckende Krankheit hat. Auch eine AIDS-Erkrankung darf nicht verschwiegen werden. Über eine anstehende Operation oder Kur darf ein potentieller Arbeitgeber Auskunft verlangen.