Unfall beim Ausparken: Einfädelvorgang endet erst nach 30 Metern

Von Dörte Rösler
22. August 2013

Beim Ausparken müssen Fahrer sich so verhalten, dass sie die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Wenn ein Unfall passiert, spricht der erste Anschein für eine Schuld des Ausparkenden. Und das gilt nicht nur für das unmittelbare Einfädeln. Nach einem Urteil des Amtsgerichts München ist der Einfahrvorgang erst beendet, wenn der Wagen 30 Meter in angepasster Geschwindigkeit gefahren ist.

Mit dieser Entscheidung wiesen die Richter die Klage einer Frau ab, deren VW Touran von einem Taxi gestreift wurde, als er sich bereits komplett auf der Fahrbahn befand. Die Reparaturkosten in Höhe von knapp 1900 Euro wollte sie vom Taxifahrer erstattet haben.

Das Gericht argumentierte jedoch, der erste Anschein für die Schuld des Ausparkenden ende erst, wenn sein Fahrzeug ganz in den fließenden Verkehr eingegliedert sei. Konkret seien dafür 30 Meter Fahrtstrecke und das Erreichen einer normalen Fahrgeschwindigkeit erforderlich.