Mithaftung beim Blockieren von zweiter Parkreihe

Von Max Staender
29. Januar 2014

Nach einem aktuellen Urteil des Münchner Landgerichts bleiben Fahrzeughalter unter Umständen auf ihrem Schaden sitzen, wenn sie in zweiter Reihe parken und ihr Wagen von einem anderen Auto gestreift wird.

Der Fall

Im verhandelten Fall parkte ein Lastwagen auf einer Straße der bayrischen Metropole in zweiter Reihe und blockierte somit die komplette rechte Fahrspur. Zudem haben neben den Außenspiegeln auch Teile des Aufbaus in die linke Straßenseite hineingeragt. Der geparkte Lkw wurde schließlich beim Vorbeifahren eines anderen Lasters touchierte, womit letztendlich ein Schaden von knapp 4.000 Euro entstand.

Die Klage

Da den anderen Lkw-Fahrer immerhin auch eine Mitschuld treffe, wollte der Schädiger lediglich 75 Prozent des Schadens ersetzen, woraufhin ihn der Besitzer des beschädigten Lkws auf die Zahlung der vollständigen Schadenssumme verklagte

Das Urteil

Die vorsitzender Richter des AG München gaben jedoch dem Schädiger Recht, da der Lastwagen des Geschädigten auch Teile der linken Spur blockierte und damit den Verkehr weiterhin beeinflusste.