Unfallopfer: Achtung bei Kompromissen vor Gericht

Von Marion Selzer
28. März 2012

Nicht selten werden Rechtsstreitigkeit mit einem Vergleich beendet. Das heißt, dass sich die Parteien auf eine Kompromisslösung einigen, mit der beide einverstanden sind. Aufpassen sollte man dabei jedoch, wenn man durch einen Unfall zu Schaden kam und mit der Versicherung des Gegners einen Vergleichsabschluss erzielt.

Denn dann kann es passieren, dass man bei Folgen, die erst später auftreten, aber in dem Unfall begründet liegen, leer ausgeht. Bei einem Vergleich gilt nämlich eine Frist von drei Jahren. Alles, was erst später auftritt, wird nicht mehr erstattet. Es ist aber möglich diese Frist individuell zu verlängern. Insbesondere für Unfallopfer ist das ratsam.