Universität Graz muss Schadenersatz an Ex-Studenten zahlen: Österreich fürchtet Klageflut

Von Nicole Freialdenhoven
23. Mai 2013

In Österreich droht womöglich eine Flut von Klagen gegen die Republik: Einem ehemaligen Studenten wurde vom Obersten Gerichtshof das Recht auf Schadenersatz zugesprochen, weil er keinen Platz in den Pflichtlehrveranstaltungen der Universität Graz bekommen hatte. Das Gericht sah die Republik Österreich in der Pflicht, ausreichende Studienplätze zur Verfügung zu stellen, notfalls in alternativen Lehrveranstaltungen. Nun wird eine Klageflut von Nachahmern befürchtet.

Konkret ging es um einen Studenten, der an der medizinischen Uni in Graz den ersten Studienabschnitt absolviert hatte und im Wintersemester 2005/06 nicht zeitnah in den zweiten Studienabschnitt wechseln konnte. In diesem standen nur 264 Plätze zur Verfügung, doch der Student stand auf dem 364. Platz der Anmeldeliste. So musste er ein Jahr warten, bis er sein Studium fortsetzen konnte, wodurch er auch erst ein Jahr später ins Berufsleben eintreten konnte. Das Gericht wertete dies als entgangenen Verdienst und sprach ihm daher das Recht auf Schadenersatz in Höhe von mehreren tausend Euro zu.

Das Urteil ließ die Diskussion um die 2008 abgeschafften Studiengebühren wieder aufleben. Mit Hilfe der Gebühren könnten mehr Studienplätze eingerichtet und Platznöte der Universitäten gemildert werden. Die regierende SPÖ lehnt die erneute Einführung von Studiengebühren jedoch bislang ebenso ab, wie die Einführung strengerer Zulassungsbestimmungen an den österreichischen Universitäten.