Unterhaltsforderung ist bei Ärztefehlern berechtigt
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun einen weitreichenden Beschluss gefasst.
Falls eine Frau auf Grund eines Behandlungsfehlers ihres Arztes ungewollt schwanger wird, kann dieser Arzt auf Unterhalt verklagt werden. Geklagt hatte eine 25-jährige Frau, deren Gynäkologe beim Einsetzen eines Stäbchens ein Fehler unterlaufen war.
Von diesem Urteil profitieren nun auch die ungewollten Väter, die sonst für einen Behandlungsfehler hätten aufkommen müssen.