Den Gynäkologen trifft keine Schuld, wenn er Darmkrebs nicht erkennt

Von Dörte Rösler
12. Juli 2013

Ein Arzt muss fachbezogene gesundheitliche Probleme seiner Patienten richtig diagnostizieren. Von einem Gynäkologen kann man jedoch nicht verlangen, dass er auch Darmkrebs erkennt. So sahen es jedenfalls die Richter des Oberlandesgerichts Hamm und sprachen damit einen Mediziner vom Vorwurf der Falschbehandlung frei.

Geklagt hatten die Kinder einer Frau, die wegen Unterleibsschmerzen beim Frauenarzt Rat gesucht hatte. Nachdem dieser keine gynäkologische Ursache feststellen konnte, überwies er die Frau an einen Urologen. Diesen suchte die Patientin allerdings erst sechs Monate später auf - mit dem Befund Darmkrebs. Zwei Jahre später starb sie.

Die Kinder erklärten, dass ihre Mutter durch eine rechtzeitige Behandlung zu retten gewesen wäre. Das Gericht sah beim Frauenarzt allerdings kein Verschulden. Der Mediziner sei nicht verantwortlich dafür, dass die Patientin so spät zum Urologen gegangen sei und auch keine weitere Hilfe gesucht habe.