Unterhaltspflicht - leichtfertiger Jobwechsel kann teuer werden

Von Dörte Rösler
21. August 2014

Wenn ein Unterhaltspflichtiger den Job wechselt, kann das teuer werden. Die neue Stelle sollte nicht schlechter bezahlt sein - und auch beim Wechsel von einer unbefristeten Beschäftigung zu einer befristeten Stelle darf das Gericht ein fiktives Einkommen festlegen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor.

Unüberlegte Kündigung des festen Beschäftigungsverhältnisses

Im konkreten Fall wollte ein Mann weniger Kindesunterhalt zahlen, da er nach einem Jobwechsel weniger verdiente. Die Richter wiesen die Forderung jedoch zurück. Der Mann habe leichtfertig seine feste Arbeitsstelle aufgegeben, um befristet auf achteinhalb Monate bei einem Veranstalter mittelalterliche Feste zu arbeiten. Dieser Job lag nicht nur außerhalb seiner beruflichen Qualifikation, auch die Einkünfte waren niedriger, inklusive des Risikos späterer Arbeitslosigkeit.

Unterhaltsrechtlich habe der Mann daher verantwortungslos gehandelt. Statt sein reales Einkommen anzusetzen, berechnete das Gericht den Unterhalt anhand eines fiktiven Einkommens.