Unterhalt nach Scheidung: Sätze können sich durch erneute Heirat oder Jobverlust ändern

Neuberechnung der Unterhaltssätze erfolgt auch bei Volljährigkeit der Kinder

Von Laura Busch
23. August 2010

Scheidungen verlaufen selten vollkommen einvernehmlich. Nicht nur für die beteiligten Ehepartner, sondern vor allem auch für die Kinder ist es ein schmerzhafter Prozess, wenn ein Hausstand aufgelöst wird. Zu dem Gefühlschaos kommt die Tatsache, dass viele rechtliche Aspekte beachtet werden müssen.

Teilweise neue Berechnung der Sätze nach Scheidung vielen nicht bewusst

In Deutschland werden derzeit etwa ein Drittel der geschlossenen Ehen wieder geschieden. Daraus folgt, dass ein enorm hoher Anteil von Elternteilen mittlerweile zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Viele wissen dennoch nicht, dass ein einmal errechneter Unterhaltssatz nicht ewig gültig ist. Ändert sich das Leben des in der Zahlungspflicht stehenden massiv, können auch die Sätze neu berechnet werden.

Solche Fälle treten etwa dann ein, wenn die betreffende Person arbeitslos wird oder nochmals heiratet. Auch wenn die Kinder, für die Unterhalt gezahlt werden, volljährig sind oder selber Geld verdienen, kann eine Neuberechnung beantragt werden.

Doch Vorsicht, es geht auch anders herum: Wer Unterhalt zahlt und ab einem bestimmten Zeitpunkt mehr verdient, kann von der unterhaltsbeziehenden Person auf mehr Unterhalt verklagt werden.