Unterhaltspflichtige Eltern auch bei Ausbildung ihres Nachwuches in der finanziellen Pflicht

Von Thorsten Poppe
30. August 2011

Unterhaltspflichtige Eltern sind bei der beruflichen Ausbildung ihrer Kinder nicht von finanziellen Leistungen ausgenommen, auch wenn die ihre Lehrzeit unterbrechen. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 13 UF 88/11).

Grund für das Urteil war eine Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen einen Vater, der für seine Tochter diese Unterstützung nicht leisten wollte. Das Land sprang dann zuerst mit einer Bafög-Förderung für die betroffene Auszubildende ein, welche es danach vom unterhaltspflichtigen Vater zurückforderte.

Der Vater argumentierte vor Gericht, dass seine Tochter die Ausbildung ja vier Jahre unterbrochen hatte und er deshalb sie nicht mehr unterstützen müsse. Dies sei laut den Richtern allerdings kein ausreichender Aspekt, um seinen Pflichten nicht nachzukommen. Jetzt soll vor dem Bundesgerichtshof dieses Urteil wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung noch einmal überprüft werden.