Unterhaltszahlungen: Bemessungsgrundlage muss individuelle Gesichtspunkte berücksichtigen
Wie das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat, müssen bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen individuelle Gesichtspunkte beachtet werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass fiktive Einnahmen nicht grundsätzlich mit einberechnet werden dürfen.
Üblich ist es, dass bei Erwerbslosen ein Einkommen angerechnet wird, das sie erzielen könnten, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen würden. Dabei müssen jedoch berufliche Qualifikationen und der individuelle Gesundheitszustand ab sofort berücksichtigt werden. Schließlich müsse die Bemessungsgrundlage stets verhältnismäßig sein.