Unterlassener Notfall-Kaiserschnitt für totes Kind ist kein Behandlungsfehler
Ein Notfall-Kaiserschnitt ist eine große Belastung für Mutter und Kind. Mediziner müssen deshalb genau abwägen, wann sie einen solchen Eingriff vornehmen. Wenn das Baby bereits keine Lebenszeichen von sich gibt, ist die Notsectio nicht angezeigt. Das bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Hamm.
Im verhandelten Fall forderte eine 35-Jährige Klägerin von einem Krankenhaus in Bochum 15.000 Schmerzensgeld, weil die Ärzte es versäumt hätten, ihr Kind durch einen Notfallkaiserschnitt zu retten. Die Ärzte konnten jedoch belegen, dass das Baby beim Eintreffen der Frau in der Klinik bereits nicht mehr lebte.
So zeigte der Wehenschreiber keine kindlichen Herztöne und andere Untersuchungen bestätigten den Tod des Kindes. Die Mutter selbst meinte noch Kindsbewegungen zu spüren.