Urlaubsanspruch darf nicht vom Alter abhängig sein

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. Juli 2011

Wie das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf urteilte, dürfen Arbeitnehmer bei ihrem Urlaubsanspruch nicht aufgrund ihres Alters benachteiligt werden, denn dies verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Bei einem Fall hatte eine 24-jährige Mitarbeiterin ihren Arbeitgeber verklagt, weil ein 30-jähriger Kollege mehr Urlaub bekam als sie. Der Arbeitgeber wollte eigentlich durch diese betriebliche Regelung die Vereinbarung zwischen Beruf und Familie fördern, aber die Richter meinten dazu, dass auch eine 24-jährige Frau schon eine Familie haben könnte.

So sind mittlerweile alle Urlaubsregelungen in den Arbeitsverträgen, die eine Staffelung nach Alter beinhalten, problematisch und vor den Arbeitsgerichten haben sie auch keine Chance mehr.

Vor 1980 war eine solche Regelung selbst bei den ganz großen Gewerkschaften wie die IG-Metall oder auch beim öffentlichen Dienst (ÖTV) noch üblich.