Urteil: Abschleppkosten für Falschparken auf öffentlichen Flächen muss der Fahrer zahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. Juni 2009

Wenn jemand sein Auto auf einer öffentlichen Fläche abstellt und das Fahrzeug anschließend abgeschleppt wird, muss der Falschparker persönlich für die entstandenen Kosten aufkommen. Dies entschied vergangene Woche der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, nachdem sich der Eigentümer eines Einkaufszentrums mit einem Falschparker gestritten hatte.

Zum Besuch eines Fußballspiels stellte dieser seinen Pkw auf einer freien Fläche des Einkaufszentrums ab und wurde prompt abgeschleppt. Der Oberste Richter in Karlsruhe befand, dass Unbefugte keine Erlaubnis haben, auf freien Flächen zu parken. Die in Rechnung gestellten Kosten für das Inkassounternehmen könne der Falschparker jedoch zurückverlangen, so ein Zusatz des Urteils.