Schweriner Gericht verurteilt Mann zu lebenslanger Haft wegen Mordes an einer Joggerin

Von Melanie Ruch
23. Januar 2014

Am 7. Juli des letzten Jahres wurde eine junge Frau aus Lübeck beim Joggen in einem Wald von einem Mann angegriffen und mit einem Messerstich in den Hals getötet. Ermittler fanden in der Nähe des Tatortes die Tatwaffe und machten anhand der DNA-Spuren an dem Butterfly-Messer den Mörder ausfindig. Vier Tage nach der Tat wurde ein 46-jähriger Mann in seiner Wohnung festgenommen.

Angeblich keine Tötungsabsicht

Nachdem er während des gesamten Prozesses schwieg, hat der 46-Jährige die Tat in letzter Sekunde gestanden und beteuert, dass er die Frau lediglich attackieren aber nicht töten wollte. Das Landgericht Schwerin schenkte den Aussagen des Mannes jedoch keinen Glauben und verurteilte ihn nun zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Besondere Schwere der Schuld

Die Hoffnung, nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden, besteht für ihn nicht, da der Richter zudem eine besondere Schwere der Schuld feststellte.