Urteil des BGH: Stärkung der Rechte von biologischen Vätern

Von Ingrid Neufeld
16. Mai 2013

Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte ein Urteil, das für alle biologischen Väter interessant sein dürfte. Der Hintergrund: Ein schwuler Mann hatte einem lesbischen Paar Samen zur künstlichen Befruchtung gespendet, woraus ein Kind entstand.

2008 kannte der Homosexuelle seine Vaterschaft gerichtlich an. Die Mutter ignorierte dies und ließ das Kind von einem guten Freund gesetzlich anerkennen.

Doch der biologische Vater ging dagegen vor und jetzt gab ihm das Gericht Recht. Wenn ein Samenspender die Mutter persönlich kennt, ist diese Methode einer körperlichen "Beiwohnung" gleichgestellt. Anders als bei einer anonymen Samenspende, bei der ein Spender von vornherein auf eine Anfechtung verzichtet.