Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Auslandsbafögs-Regelung muss geändert werden

Von Ingrid Neufeld
22. Juli 2013

Bisher mussten Studenten drei Jahre in Deutschland leben, wenn sie mehr als zwei Semester lang BaFöG bewilligt haben möchten. Ein luxemburger Urteil des Europäischen Gerichtshofes kippte jetzt diese Regelung, da sie einen Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit darstelle. Zwei Studenten hatten gegen die vorherrschende Praxis geklagt. Die Bundesregierung wollte mit der Regelung nur Studenten fördern, die entsprechend integriert sind.

Der Europäische Gerichtshof befindet das allerdings als zu "allgemein" und "einseitig". Denn so könnten Studenten abgewiesen werden, die mit der deutschen Gesellschaft eine ausreichende Verbundenheit hätten. Jährlich werden durch das Bafög rund 40.000 Auslandsstudenten unterstützt. Die meisten bleiben langfristig in Europa. Die deutschen Studenten, die ins Ausland abwandern, nehmen zu. Allein 2010 waren es 127.000 Studenten und damit rund doppelt so viele wie noch im Jahr 2000. Ein Drittel der Studenten, die 2010 das Studium beendete, studierte auch im Ausland.