Urteil des LSG: Hartz-IV-Bezieher erhält Darlehen für Stromschulden

Von Ingrid Neufeld
28. Mai 2013

Ein Leistungsbezieher hat Strom- und Gasschulden in einer Höhe von ca. 3000 Euro. Schon früher musste das Jobcenter einspringen und Abschläge für die Gasraten übernehmen. Allerdings wurden diese Beträge nur zum Teil an die Stadtwerke überwiesen. Zusätzlich geriet der Hartz IV Bezieher auch mit den Stromzahlungen in den Rückstand. Insgesamt summierten sich die Schulden auf 3000 Euro.

Jetzt hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) geurteilt, dass das Jobcenter Münster, dem Leistungsbezieher für die Tilgung seiner Energiekosten ein Darlehen bewilligen muss. (Az.: L 2 AS 313/13 B ER). Die Verpflichtung gilt, trotz der bestehenden Pflichtverletzungen des Leistungsbeziehers. Der Hartz IV-Bezieher hatte sich ohne Ergebnis darum bemüht, mit den Stadtwerken zu einer Einigung zu kommen. Durch die Eigenbemühung gab es nach Ansicht des Gerichts keine andere Möglichkeit zur weiteren Energieversorgung des Schuldners.

Das Gericht rügte zudem das Vorgehen des Jobcenters, das seit einem Jahr keine Entscheidung über ein Darlehen getroffen habe und dem außerdem das Fehlen der Stadtwerke-Überweisung nicht aufgefallen sei.