Urteil gegen Uni Trier - Richter zwingen Senat zu mehr Mitsprache von Studenten

Von Dörte Rösler
24. April 2014

Der Senat der Universität Trier hat die Rechte seiner studentischen Vertreter verletzt. Nach einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz muss die Uni deshalb über den geplanten Studiengang "Pflegewissenschaften" neu beraten.

Die Vertreter der Studenten hatten sich im Senat gegen das neue Fach ausgesprochen. Die Hochschule setzte sich jedoch über das Votum der Studierenden hinweg und argumentierte, dass die Einrichtung von Studiengängen allein eine hochschulpolitische Entscheidung sei. Eine erneute Beratung lehnte der Uni-Präsident ab.

Zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Neue Studiengänge beträfen auch die Angelegenheiten der Lehre, daher seien die Interessen der Studenten zu berücksichtigen. Außerdem wolle die Hochschule den Studiengang Pflegewissenschaften mit Drittmitteln finanzieren, wodurch die Freiheit der Wissenschaft beeinträchtigt sei. Deshalb müssten die Argumente der Studierenden unbedingt einbezogen werden.