Urteil: Immobilienfonds für die Altersvorsorge nicht zweckmäßig

Von Ingo Krüger
9. Juli 2012

Ein geschlossener Immobilienfonds ist keine geeignete Altersvorsorge. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden (Az 20 U 167/11). Geklagt hatte eine Anlegerin, die auf der Suche nach einer sicheren Altersvorsorge war. Ihr Anlageberater hatte ihr einen derartigen Fonds empfohlen. Die Frau hatte bei der Investition jedoch Geld verloren.

Eine Anlageform rein spekulativer Natur sei solch ein geschlossener Immobilienfonds, urteilten die Richter. Der Berater habe deshalb seine Pflichten verletzt und nicht ordnungsgemäß informiert. Die Klägerin müsse folglich finanziell so gestellt werden, als hätte sie mit dieser Geldanlage niemals Vermögen eingebüßt. Sie erhält daher ihrer Beteiligungszahlungen gegen Rückgabe der Fondsanteile erstattet.