Urteil: Seitenrandvorgabe für Hausarbeit ist verpflichtend
Wer beim Seitenrand schummelt, riskiert eine schlechte Note
Die meisten Dozenten geben klare Vorgaben, wie sie sich die formale Gestalt einer Hausarbeit vorstellen. Dazu zählen neben
- Deckblattgestaltung und
- Aufbau des Inhaltsverzeichnisses auch die
- maximale Seitenanzahl sowie
- Angaben zum Seitenrand.
Durchgefallen wegen Schummeln beim Seitenrand
In Nürnberg wollte ein Student bei der Breite der Ränder schummeln, um mehr Text auf den insgesamt 20 Seiten abgeben zu können. Statt 2,5 Zentimeter auf der linken Seite und fünf Zentimeter Korrekturrand rechts, wurden die Ränder von ihm so verkleinert, dass insgesamt 2,5 Zentimeter mehr Textfläche entstanden.
Sein Dozent jedoch bemerkte die veränderten Maße und reagierte radikal: Er berechnete, wie viele Seiten der Student nach den ursprünglich angesetzten Vorgaben verfasst hatte und kam auf 23 Stück. Je halber Seite über der Vorgabe verringerte er das Ergebnis um einen Notenpunkt, sprich um insgesamt sechs Punkte. Da die Arbeit inhaltlich sechs Punkte von ihm bekommen hätte, war das Ergebnis 0 Punkte, also durchgefallen.
Gerichtliches Urteil zum Schummeln bei der Textlänge
Der Jurastudent wollte das nicht auf sich beruhen lassen und zog vor Gericht. Der Richter jedoch gab nach eingehender Prüfung dem Dozenten recht. Dieser habe seinen Bewertungsspielraum nicht überschritten, denn es gehe bei Hausarbeiten nicht nur um inhaltliche Aspekte. Zum wissenschaftlichen Arbeiten gehört es auch, formale Ansprüche zu erfüllen. Einen akademischen Text über die maximale Länge zu schreiben, ist ein Widerspruch zum gewissenhaften Arbeiten, wenn komplexe Inhalte prägnant präsentiert werden sollen.
Das Urteil des Gerichts dürfte zukünftig alle Studenten zu mehr Vorsicht anhalten, ihre Noten nicht durch "kleine Tricks" beim Gestalten der Hausarbeiten zu gefährden.